Digitales Parksystem geht ab dem 08.09.2025 in Betrieb
Die Erhebung von Eintrittsgeldern für den Freizeitpark Heidesee ist durch die Umstellung der Rechtsform in eine Badestelle weggefallen.
In Zukunft werden Einnahmen zur Erhaltung des Badebetriebs über Parkgebühren generiert.
Auf dem Parkplatz wurde eine Kennzeichenerfassungsanlage installiert, die nun in Betrieb genommen wird:
Termin 08.09.2025
Dies dient einer automatischen Abwicklung der Parkentgelte mit wenig Personaleinsatz.
Die Bezahlung erfolgt vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte am Bezahlterminal an der Kasse.
Es ist auch möglich – innerhalb von 48 Stunden – zuhause am PC, Tablet oder Handy nachträglich zu bezahlen.
Hierfür kann folgende Websites genutzt werden. www.forst-baden.de/Heidesee oder direkt die Homepage des Heidesees: www.freizeitpark-heidesee.de/parken/
Erfolgt in diesem 48-stündigen Zeitfenster keine Bezahlung, wird man nochmals schriftlich auf den säumigen Betrag unter Nennung einer Zahlungsfrist hingewiesen. Hierzu fallen Kosten für die Haltermittlung und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 22,00 € an.
Verstreicht die im ersten Mahnschreiben genannte Zahlungsfrist erfolglos, wird ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 40 € pro säumigem Parkvorgang, zzgl. 7,50 € Mahngebühren, fällig.
Auf alle elektronischen Zahlmöglichkeiten wird vor Ort mit Barcodes auf der vorhandenen Beschilderung hingewiesen. Weitere
Zahlungsanbieter wie z.B. „easy Park“ sind mittlerweile eingebunden.
Die Parkgebühren sind wie folgt gestaffelt:
0–1 Stunde: kostenlos
1–2 Stunden: 1,50 €
2–3 Stunden: 3,00 €
3–12 Stunden: 12,00 €
über 12 Stunden: 15,00 € (auch in der Nebensaison).
In der Nebensaison (ab 16.09. bis 30.04.) ist das Parken für Aufenthalte unter zwölf Stunden kostenfrei. Die Entgeltordnung, AGB
und die Datenschutzhinweise sind mit Beginn der Entgelterhebung vor Ort am Kassenbereich Heidesee einsehbar, alternativ
auf www.freizeitpark-heidesee.de oder www.forst-baden.de.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Gäste der Gastronomiebetriebe Casa del Mar sowie des Schützenvereinslokals und angrenzende Vereine werden von den Parkgebühren bis 3
Stunden in der Hauptsaison befreit – ebenso wie Zulieferer und Handwerksbetriebe.
Hierzu wurden Tablets zur Freischaltung ausgegeben. Bitte prüfen Sie nochmals die Handhabung.
Für eine längere Verweildauer im Restaurant z.B. bei Veranstaltungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit auch einen ganzen Tag freizuschalten.
Für Mitarbeiter, Mitglieder des Wachdienstes und andere wurde eine Whitelist eingerichtet.
Die dort verzeichneten Kennzeichen können wie bereits mitgeteilt ohne Gebührenerhebung parken.
Nähere Infos unter www.freizeitpark-heidesee.de/parken/